Nach Gabi Obi an Samstag, 03. Oktober 2026
Kategorie: Eine Welt/Nachhaltigkeit

Poolwasser richtig entsorgen - Umweltschäden vermeiden

Mit dem Oktober neigt sich die diesjährige Badesaison ihrem Ende zu. Viele private Poolbesitzer stehen nun vor der Frage, was sie mit dem nicht mehr benötigten Poolwasser tun sollen.

Dieses einfach auszuleeren, ist nicht nur unzulässig, sondern kann je nach Umständen auch zu Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und empfindlichen Sanktionen führen. Vor allem aber drohen erhebliche Umweltschäden.

Poolwasser gilt rechtlich als Abwasser und darf daher nur entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt werden. Meist enthält es neben Chlor auch andere schädliche Chemikalien, wie Desinfektionsmittel oder Biozide, die Gewässer und die darin lebenden Organismen belasten können.

Aufgrund der regional unterschiedlichen Regelungen empfiehlt die Polizei, sich im Zweifel bei der zuständigen Behörde über die korrekte Entsorgung zu informieren. Keinesfalls sollte das Wasser ungeprüft in einen Gully geleitet werden. Es ist nicht immer erkennbar, ob dieser in die Kanalisation und damit in eine Kläranlage oder direkt in ein Gewässer führt, in welchem Tiere und Pflanzen leben. Eine Entsorgung über die Toilette kann unter bestimmten Voraussetzungen eine geeignete Alternative sein. Größere Abwassermengen müssen zudem häufig vorab beim zuständigen Abwasserentsorger angemeldet werden.

Bei Fragen hilft auch der Fachdienst Gewerbe/Umwelt der Polizei weiter: Telefon 0761 216892-0. 

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