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Ausschreibung Chorförderung 2021-2024: Kulturamt fördert den laufenden Betrieb und herausragende Projekte

ka logokombi 4c mittig e1580305240541Chöre können ab sofort und bis Montag, 15. Juli 2020, Anträge einreichen Freiburger Chöre können ab sofort die Anträge auf Basisförderung für die Förderperiode 2021 bis 2024 sowie die Projektanträge für das Jahr 2021 einreichen. Grundlage für die Förderung sind die Richtlinien zur Chorförderung der Stadt Freiburg vom 24. Juni 2008. Insgesamt stehen jährlich rund 80.000 Euro für zwei unterschiedliche Förderungen zur Verfügung. Die Basisförderung ist ein Zuschuss zum laufenden, ständig wiederkehrenden Aufwand eines Chores. Die Projektförderung soll herausragende ...

Vorhaben der Freiburger Chöre unterstützen.
Die aktuellen Formulare, Hinweise zur Antragstellung sowie die Richtlinien zur Chorförderung der Stadt Freiburg gibt es im Internet unter www.freiburg.de/kulturamt. Wer eine Förderung beantragen möchte, kann die Anträge bis Montag, 15. Juli, als pdf an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. sowie in achtfacher Ausfertigung (Programmhefte und Kritiken nur je ein Exemplar) an das Kulturamt schicken. Die Jury-Sitzung ist für Oktober geplant. Das Kulturamt informiert die Chöre im Anschluss an die Sitzung so bald wie möglich über die Entscheidungen.

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Montag, 26. Januar 2026
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